Leitlinie zur Hilfsmittelbeschaffung

Die Beschaffung von Hilfsmitteln


über unser Sanitätshaus. Für Sie in der Übersicht.

Viele Menschen werden davon überrascht, wenn Sie ein kleines oder größeres Gebrechen haben. In vielen Fällen hält unser Gesundheitswesen eine Lösung bereit. 


Manchmal braucht es ein Hilfsmittel, um für eine gewisse Zeit oder für immer Linderung oder Ausgleich zu schaffen. Immer dann sind wir Ihr Partner. Sie können sich mit all Ihren Fragen an uns wenden und werden immer einen beratenden Partner finden. 


Damit die Beschaffung eines notwendigen Hilfsmittels reibungslos laufen kann, gilt es einiges zu beachten!



Unsere Sozialgesetzgebung sichert allen gesetzlich versicherten Menschen in unserem Land ein Versorgungsniveau zu, das im SGB fest verankert ist. Die Richtlinien zur Beschaffung von Hilfsmitteln sind dort hinterlegt, aber nicht sofort für jeden verständlich.



Deshalb fassen wir die wichtigsten Bestandteile für Sie zusammen:

Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist nicht so wie die Versorgung mit Medikamenten geregelt! d.h.  bei einem Teil der Hilfsmittellieferungen muss die Krankenkasse schriftlich zustimmen. Um diese Zustimmung einzuholen, brauchen wir als Sanitätshaus ein Rezept. Auf diesem muss möglichst genau beschrieben sein, welches Hilfsmittel Ihr Leiden am besten ausgleicht. (Das SGB hält hier die Formulierung: wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig vor). Dieses Rezept stellt in der Regel ein Arzt aus, der auch parallel den Bedarf dokumentiert. 


Sobald dieses Rezept bei uns vorliegt, beraten wir Sie ausführlich und besprechen gemeinsam, wie die weitere Vorgehensweise ist. In manchen Fällen empfiehlt auch der Arzt, sich vorab im Sanitätshaus zu informieren, mit welcher Hilfe man ein Defizit am besten ausgleichen kann. Natürlich stehen wir auch als kompetenter Partner der Medizin zur Verfügung. 






Bei kleineren Hilfsmitteln (Bandagen, Gehhilfen, Kompressionshilfen, Einlagen, ...) gilt es oft nur die Doppelversorgung auszuschließen. Sobald dies geklärt ist, können wir die Versorgung durchführen. Oft ist dies mit Ihrem Besuch bei uns schon erledigt. 



Andere Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Pflegebetten, Badelifter, ...) müssen per Kostenvoranschlag bei der Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Hier können Sie aber für eine Lieferung vor Genehmigung eine pauschale Zusage geben, die uns zusichert, dass Sie bei Ablehnung durch die Krankenkasse die Kosten tragen. Dies beschleunigt die Lieferung, wenn es einfach einmal schnell gehen muss! 


Manchmal dauert es einige Zeit (3-5 Wochen) ehe die Genehmigung durch die Kasse übermittelt wird. Nach dem Eingang der Genehmigung leiten wir die Lieferung umgehend ein. 



Sollte es notwendig sein, dass wir maßgefertigte Teile bei Herstellern bestellen müssen, oder in eigener Werkstatt für einen Sonderbau tätig werden, ist dies je nach aktuellem Auftragsvolumen auch mit einer Lieferzeit verbunden. 



Für Hilfsmittel die durch uns geliefert werden, bieten wir natürlich auch die Wartung und Reparaturen an. Bitte melden Sie sich umgehend nachdem sie eine Reparaturbedürftigkeit festgestellt haben! Die Krankenkassen kommen auch für die Reparaturen der Hilfsmittel auf! Sollten Sie über die weitere Nutzung eines reparaturbedürftigen Hilfsmittels unsicher sein, nutzen Sie es bitte nicht mehr, wenn davon eine Gefahr für Ihre Gesundheit oder sogar für Ihr Leben ausgehen könnte!



Für Fragen steht Ihnen ein Team an Spezialisten in unserem Haus zur Verfügung! ...


Je nach Kasse und Hilfsmittel unterscheiden sich die Verwaltungsabläufe etwas. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Rezeptes können Sie gerne unser Formular nutzen!


Hier Anfrage zum Sachstand stellen ....

(bitte halten Sie ihre Versichertennummer und  ihr Geburtsdatum bereit) zum Kontaktformular ...


Oder Sie rufen uns einfach an:

Bad Windsheim: 09841-40140-0

Neustadt/Aisch: 09161 - 620 23 26

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