Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen allgemein


 Bitte nutzen Sie unsere Verweise, um Ihre Informationen zu finden

Natürlich stehen wir allen unseren Kunden gerne persönlich, telefonisch oder per Mailkontakt zur Verfügung. Um diese Zeit für alle Kunden am effektivsten einzusetzen, haben wir hier auf die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, Antworten eingestellt.


Grundlegendes:

Kann ich mit meinem Rezept alles sofort mitnehmen?

Der Hilfsmittelmarkt ist aufgeteilt in zwei Bereiche:

  1. Hilfsmittel, die gegen die Annahme des Rezeptes genehmigungsfrei abgegeben werden können (vorausgesetzt, die Krankenkasse hat mit uns einen Vertrag)

       (z.B. Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Gehhilfe, ...)

   2. Hilfsmittel, für die ein Kostenvoranschlag eingereicht werden muss. Hier kann es etwas dauern. Alternativ können

      Sie durch eine Kostenübernahmeerklärung die Lieferung beschleunigen.

      (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Patientenlifter, Kinder-Lagerungen, ...)


Beliefern Sie auch Kunden die weiter entfernt wohnen?

Natürlich stehen unsere Türen allen Menschen offen. So lange Sie uns in Bad Windsheim oder Neustadt/Aisch besuchen können, bitten wir Sie, uns zu besuchen. Für Menschen, die nicht mehr so mobil sind, bieten wir einen Lieferservice. Hier werden einzelne Touren geplant, um verschiedene Richtungen abzudecken. Durch unsere jahrelange Tätigkeit haben wir Touren nach Würzburg, Nürnberg, München, Heilbronn, Stuttgart, Frankfurt, Erfurt oder Hamburg. Bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular, um einen Außendiensttermin abzufragen. 


Was ist, wenn die Krankenkasse meine Hilfsmittelversorgung ablehnt?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gilt abzuwägen, ob die Begründung im ablehnenden Bescheid der Kasse nachvollziehbar und rechtlich sicher ist. "Ja, manchmal denkt der Mitarbeiter der Krankenkasse, dass Sie ein Hilfsmittel einfach nur mal so beantragen!"

Sollten Sie die ablehnende Begründung des Bescheids bezweifeln, kann es sich lohnen, einen Widerspruch zu verfassen. Dabei dürfen Ihr Arzt, Ihr Therapeut oder wir behilflich sein. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen samt Ablehnung der Kasse als PDF zu übermitteln. hier.... 


Dem Widerspruch wird dann entweder abgeholfen und Sie erhalten einen positiven Bescheid. Oder der Widerspruchsausschuss bestätigt die Meinung des Sachbearbeiters. Dann bleibe nur noch der Klageweg!


Eine Alternative ist es immer, zu überlegen, ob Sie die Kosten für die notwendige Versorgung nicht selbst übernehmen. Dies schont zumindest das Nervenkostüm.


Sie haben weitere Fragen? Dann bitte hier einstellen ...

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